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   LG Konstanz, 03.05.2002 - 6 T 236/2001, 6 T 236/01   

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https://dejure.org/2002,17694
LG Konstanz, 03.05.2002 - 6 T 236/2001, 6 T 236/01 (https://dejure.org/2002,17694)
LG Konstanz, Entscheidung vom 03.05.2002 - 6 T 236/2001, 6 T 236/01 (https://dejure.org/2002,17694)
LG Konstanz, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - 6 T 236/2001, 6 T 236/01 (https://dejure.org/2002,17694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht eines Gerichtsvollziehers gegen Entscheidungen über Kosten; Beschwerderecht aufgrund einer mittelbaren Betroffenheit eines Gerichtsvollziehers

  • beck.de PDF, S. 11
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 10.02.2015 - 25 W 277/14

    Zulässigkeit der Beschwerde des Gerichtsvollziehers gegen eine den Kostenansatz

    Demgegenüber lehnt eine andere Auffassung die Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren stets und auch in diesem Fall ab (LG Lübeck, DGVZ 2014, 226 - 227; LG Freiburg NJOZ 2014, 531; LG Konstanz BeckRS 2002, 10870; LG Frankfurt, DGVZ 1993, 74 - 75; LG Wiesbaden, DGVZ 1991, 59 - 60; Stöber in Zöller, 30. Aufl. (2014), § 766 ZPO, Rn. 37).
  • LG Lübeck, 03.07.2014 - 7 T 269/14

    Gerichtsvollzieherkosten: Beschwerde des Gerichtsvollziehers gegen die Aufhebung

    Ob ein Gerichtsvollzieher durch eine gerichtliche Entscheidung im Kostenansatzverfahren nach § 5 GvKostG, die seinen Kostenansatz herabsetzt, unmittelbar in eigenen Rechten betroffen ist, ist umstritten (für eine Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers z.B.: OLG Hamburg NZM 2000, 575; Schmidt/Brinkmann in: MüKo, 4. Aufl. (2013), § 793 ZPO, Rn. 7; Lackmann in: Musielak, 11. Aufl. (2014), § 793 ZPO, Rn. 4; Preuß in: Beck'scher Onlinekommentar, Stand: 15.03.2014, Edition 12, § 793 ZPO, Rn. 10; gegen eine Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers z.B.: LG Freiburg NJOZ 2014, 531; LG Konstanz BeckRS 2002, 10870; Stöber in: Zöller, 30. Aufl. (2014), § 766 ZPO, Rn. 37).
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